– im Folgenden „RECO-Sun“ -
A. Allgemeine Geschäftsbedingungen von RECO-Sun
1. Geltungsbereich
Für sämtliche Verträge der RECO-Sun mit ihren Kunden gelten die nachfolgenden AGB. Zielgruppe der RECO-Sun sind sowohl Konsumenten als auch Gewerbetreibende. Andere oder entgegenstehende Vertragsbedingungen werden nur Vertragsinhalt, wenn RECO-Sun ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmt.
Auch wenn beim Abschluss weiterer Verträge nicht nochmals hierauf hingewiesen wird, gelten ausschließlich die Allgemeinen Vertragsbedingungen der RECO-Sun in ihrer bei Abgabe der Erklärung des Kunden unter www.reco-sun.de abrufbaren Fassung. Es es sei denn die Vertragspartner vereinbaren schriftlich etwas Anderes.
2. Vertragsschluss
2.1 Angebote von RECO-Sun sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist schriftlich als bindend bezeichnet. Darstellungen der Produkte im Online-Shop stellen keine rechtlich bindenden Angebote dar. Es handelt sich hierbei um unverbindliche Inhalte des Online-Katalogs. Kunden können ein verbindliches Kaufangebot (Bestellung) über das Online-Warenkorbsystem abgeben. Dabei werden die zum Kauf beabsichtigten Waren im „Warenkorb" abgelegt. Nach Anklicken der Schaltfläche "Kasse" oder "Weiter zur Bestellung" (oder ähnliche Bezeichnung) und der Eingabe der persönlichen Daten sowie der Zahlungs- und Versandbedingungen werden abschließend die Bestelldaten als Bestellübersicht angezeigt.
2.2 Vor Absenden der Bestellung können die Angaben in der Bestellübersicht überprüft, geändert und abgebrochen werden. Mit dem Absenden der Bestellung über die entsprechende Schaltfläche ("zahlungspflichtig bestellen", "kaufen" / "jetzt kaufen", "kostenpflichtig bestellen" oder ähnliche Bezeichnung) gibt der Käufer ein verbindliches Angebot bei RECO-Sun ab. Es folgt darauf eine automatische E-Mail über den Eingang der Bestellung, die noch nicht zum Vertragsschluss führt.
2.3 Die Annahme des Angebots führt binnen 2 Tagen durch Bestätigung in Textform zum Vertragsabschluss. Erfolgt keine entsprechende Nachricht, ist der Käufer nicht mehr an seine Bestellung gebunden. Gegebenenfalls bereits erbrachte Leistungen werden in diesem Fall unverzüglich zurückerstattet.
2.4 Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller Daten und Dokumente, die die für den Vertragsschluss erforderlichen Informationen enthalten, erfolgt per E-Mail und ist zum Teil automatisiert. Käufer haben sicherzustellen, dass die von Ihnen bei RECO-Sun hinterlegte E-Mail-Adressen aktuell und richtig sind. Käufer haben sicherzustellen, dass der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.
3. Kosten und Zahlungsmodalitäten
3.1 Kaufpreise und Dienstleistungskosten richten sich nach dem aktuellen Kaufvertrag. Der Kaufpreis wird unmittelbar nach der Bestellung in Rechnung gestellt. Lieferung und Leistung erfolgen frühestens nach vollständigem Zahlungseingang an RECO-Sun.
Sonstige beauftragte Dienstleistungen wie z.B. Speditionsdienstleistungen richten sich nach der aktuellen Preisliste von RECO-Sun.
Abweichungen hinsichtlich der Rechnungsstellung bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
3.2 Die Bezahlung erfolgt ausschließlich durch als Vorauszahlung durch Überweisung oder Barzahlung bei Abholung der Ware. Die Zusendung einer Rechnung erfolgt per E-Mail an die vom Käufer angegebene E-Mailadresse. Liegt keine E-Mailadresse des Käufers vor, wird die Rechnung der Ware beigelegt.
3.3 Soweit für die Preisberechnung Leistungen Dritter zu Grunde liegen oder teilweise einfließen und diese sich erhöhen, kann RECO-Sun eine Anpassung nach billigem Ermessen einfordern.
3.4 Der Kunde kann nur mit von RECO-Sun unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht oder die Einrede des nicht erfüllten Vertrages stehen dem Kunden nur innerhalb dieses Vertragsverhältnisses zu.
3.5 Ist der Käufer ein Unternehmer, behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig. Unternehmer können die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall tritt der Verkäufer bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die ihm aus dem Weiterverkauf erwachsen, an RECO-Sun ab und RECO-Sun nimmt Abtretung an. Weiter sind Wiederverkäufer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Soweit Unternehmer den Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, behält RECO-Sun sich jedoch das Recht vor, diese Forderung selbst einzuziehen. Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwirbt RECO-Sun Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung. RECO-Sun verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Wiederverkäufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten der RECO-Sun, die zu sichernde Forderung um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der RECO-Sun.
4. Lieferbedingungen / Versand
4.1 Lieferungen sind grundsätzlich nur an postalische Lieferadressen innerhalb Deutschlands möglich.
Die Zustellung der Bestellung erfolgt ausschließlich über den im Angebot angegebenen und vom Kunden ausgewählten Versandweg. Der Kunde hat die Pflicht, alle Angaben zur Lieferadresse vor Abschluss des Bestellvorgangs auf Richtigkeit zu überprüfen. Entstehen der RECO-Sun zusätzliche Kosten beim Versand durch falsche oder unvollständige Angaben des Käufers, hat der Käufer diese Kosten zu übernehmen.
4.2 Ist eine Bestellung aus nicht von der RECO-Sun zu vertretenden Gründen nach mehr als zwei Versuchen nicht zustellbar wird die Ware an RECO-Sun zurückgesandt. Damit erklärt der Kunde automatisch, dass er vom Vertrag zurücktreten möchten und sich der Kaufvertrag in ein Rückgewährschuldverhältnis umwandelt. RECO-Sun erstattet in solchen Fällen innerhalb von 14 Tagen nach Rücktritt, alle vom Kunden geleisteten Zahlungen, exklusive der Versandkosten.
4.3 Entstehen beim Versand der Ware offensichtliche Transportschäden, hat der Kunde diese dem Transportdienstleister und der RECO-Sun unmittelbar nach deren Feststellung zu melden. RECO-Sun organisiert dann umgehend die Kommunikation mit dem Transportdiestleister und eine entsprechende Ersatzlieferung. Versäumt der Kunde die Meldung einer Reklamation, hat dies keine Auswirkung auf seine gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung.
5. Gewährleistung und Garantien
5.1 Für Neuwaren gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht. Für Gebrauchtwaren oder wiederaufbereitete Waren sind die Mängelansprüche ausgeschlossen, wenn der Mangel nach Ablauf eines Jahres ab Annahme der Ware durch den Kunden auftritt.
5.2 Mängel, die innerhalb eines Jahres ab Annahme der Ware durch den Kunden an der Ware auftreten, können im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsfrist von zwei Jahren geltend gemacht werden.
5.3 Soweit ein Merkmal der Ware von den objektiven Anforderungen abweicht, gilt die Abweichung nur dann als vereinbart, wenn der Kunde vor Abgabe der Vertragserklärung durch RECO-Sun über selbige in Kenntnis gesetzt wurde und die Abweichung ausdrücklich und gesondert zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurde.
5.4 Soweit der Kunde ein Unternehmer ist, gilt abweichend von den vorstehenden Gewährleistungsregelungen folgendes:
Als Beschaffenheit der Ware gelten nur eigene Angaben der RECO-Sun und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers. Bei Mängeln leistet RECO-Sun nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, kann der Kunde Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Ware oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Im Falle der Nachbesserung muss RECO-Sun nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
6. Haftung und Haftungsbeschränkungen
6.1 Die vorstehenden Einschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht für Ansprüche, die in Folge von Schäden, die durch RECO-Sun, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Hierbei haftet die RECO-Sun stets unbeschränkt:
6.2 Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, (sog. Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit von der RECO-Sun, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.
7. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand
7.1 Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).
7.2 Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit uns bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand ist der Sitz der RECO-Sun, soweit der Kunde nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
7.3 Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.
8. Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. RECO-Sun ist nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
9. Bedingungen für den Online Shop
9.1 Mit der Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen erklärt der Kunde, dass er in seinem Bundesland mindestens volljährig ist. Dem Kunden ist es untersagt, die Produkte, Dienste und Services der RECO-Sun für illegale oder nicht autorisierte Zwecke verwenden. Ferner darf der Kunde bei der Nutzung der Produkte, Dienste und Services der RECO-Sun, nicht gegen Gesetze in Ihrer Gerichtsbarkeit verstoßen.
9.2 Die Regelungen von 9.1 schließen Urhebergesetze ein, beschränken sich jedoch nicht auf diese.
9.3 Die Produkte, Dienste und Services der RECO-Sun dürfen von Kunden nicht durch Viren und sonstige Schadsoftware angegriffen werden. Zudem ist eine Änderung der Quellcodes untersagt. Ein Verstoß gegen diese Bedingung führt zur unmittelbaren Beendigung der Dienste, die dem Kunden bereitgestellt wurden.
10. Allgemeine Bedingungen
10.1 RECO-Sun behält sich das Recht vor, die Lieferung und/oder Bereitstellung von Produkten, Diensten und Services der RECO-Sun ohne Angabe von Gründen zu verweigern.
10.2 Mit der Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen erklärt der Kunde sein Einverständnis, dass seine Angaben unverschlüsselt übertragen werden können. Dies umfasst:
1. die Übertragungen über verschiedene Netzwerke
2. Änderungen zur Konformität und Anpassung an technische Anforderungen von Verbindungsnetzwerken oder -geräten.
10.3 Kreditkarteninformationen werden stets verschlüsselt übertragen.
10.4 Auf der Website der RECO-Sun bereitgestellte Dienste und Services dürfen vom Kunden nicht vervielfältigt, reproduzieret, kopiert, verkauft, weiterverkauft oder verwertet werden. Dies erfordert die ausdrückliche Zustimmung der RECO-Sun. Zustimmungen seitens der RECO-Sun sind nur in Schriftform gültig.
11. Geheimhaltung und Datenschutz
11.1 Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen vor oder bei der Vertragsdurchführung von dem jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekanntwerdenden Gegenstände (z. B. Hardware, Software, Unterlagen, Informationen etc.), die rechtlich geschützt sind oder Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthalten oder als vertraulich bezeichnet sind, auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln, es sei denn sie sind ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt.
11.2 RECO-Sun verarbeitet die zur Geschäftsabwicklung erforderlichen Daten des Kunden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften. Die entsprechenden Datenschutzhinweise sind auf unserer Webseite einzusehen.
Soweit RECO-Sun Subunternehmer einschaltet, sind die Vertragspartner verpflichtet, eine § 28 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung entsprechende Zusatzvereinbarung abzuschließen.
Die Mitarbeiter von RECO-Sun werden schriftlich auf das Datengeheimnis verpflichtet. Es ist ihnen demnach untersagt, personenbezogene Daten außerhalb der rechtmäßigen Aufgabenerfüllung zu verarbeiten oder zu benutzen. Dies gilt auch, soweit es sich um Daten handelt, die dem Mitarbeiter auf Grund seiner Tätigkeit für Kunden zur Kenntnis gelangen. Diese Verpflichtung bleibt auch im Falle der Aufgabenänderung oder nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestehen.
12. Auftragsverarbeitung durch Subunternehmer
RECO-Sun ist berechtigt, Leistungen durch Subunternehmer erbringen zu lassen. Dies geschieht im Einklang mit den Datenschutzbestimmungen. Siehe hierzu Ziffer7.
13. Preisänderungen
RECO-Sun behält sich das Recht vor, Preise für Ihre Produkte ohne Vorankündigung zu ändern.
14. Aktualität, Genauigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen
Auf dieser Website bereitgestellte Informationen müssen nicht aktuell, genau oder vollständig sein. Sie dienen lediglich als Information für den Kunden, um eine Kaufentscheidung zu treffen. Dies gilt für Produktinformationen, sowie für Bilder, auf denen Produkte abgebildet werden. Farbe und Beschaffenheit der abgebildeten Produkte können von der Anzeige auf dieser Website abweichen. Die Aktualität, Genauigkeit und Vollständigkeit der Informationen können vor dem Kauf angefragt werden.
Hierzu wendet sich der Kunde an: info@reco-sun.de.
Informationen zu neuen Versionen können teilweise nur mit einem Zeitversatz veröffentlicht werden. Trifft der Kunde eine Kaufentscheidung ohne vorherige Absicherung, geschieht dies auf eigenes Risiko. Inhalte dieser Website können von der RECO-Sun jederzeit angepasst, ergänzt oder entfernt werden. Die Verantwortung zur Überprüfung der Aktualität der Informationen auf dieser Website liegt beim Kunden.
Die RECO-Sun weist darauf hin, dass es Schreibfehler und Ungenauigkeiten bei den angebotenen Produkt-, Service- oder Dienstbeschreibungen geben kann. Diese können sich auf Angebote, Produktversandkosten, Laufzeiten und Verfügbarkeit beziehen. RECO-Sun behält sich das Recht vor, Fehler zu korrigieren, Informationen zu ändern oder zu aktualisieren.
Ferner behält RECO-Sun sich das Recht vor Bestellungen zu stornieren, wenn die im Angebot beschriebenen Eigenschaften oder Preise nicht eingehalten werden können.
15. Services und Dienste von Drittanbietern
RECO-Sun nutzt in ihren Produkten und zur Erbringung ihrer Dienstleistungen, Services und Dienste von Drittanbietern. Der Kunde stimmt zu, dass RECO-Sun keinen Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Qualität von Services und Diensten von Drittanbietern hat.
Nutzt der Kunde Services und Dienste von Drittanbietern der RECO-Sun erklärt er sich damit einverstanden, dass die RECO-Sun hierfür keine Gewährleistungen, Zusicherungen oder Bedingungen jeglicher Art gewährt. RECO-Sun übernimmt keinerlei Haftung, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung von Services und Dienste von Drittanbietern durch den Kunden ergibt. Das Risiko der Nutzung von Services und Diensten von Drittanbietern die von der RECO-Sun angeboten werden, erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko und nach eigenem Ermessen des Kunden. Diese Bedingung beziet sich auch auf künftige Services und Dienste von neuen Drittanbietern.
16. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder nach Vertragsschluss unwirksam werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.
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